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Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Allgemeine Bestimmungen

1.1 Der Vertrag kommt zustande mit ENVA Sprachreisen, Berghausener Straße 46, 40764 Langenfeld - im Folgenden als ENVA Sprachreisen bezeichnet.

 

1.2 Die nachfolgenden Bestimmungen gelten für sämtliche Verträge zwischen ENVA Sprachreisen und dem jeweiligen Kunden und werden bei Vertragsabschluss ausdrücklich anerkannt.

 

 

2. Abschluss des Reisevertrags

2.1 Die auf dem Internetportal (http:/www.enva-sprachreisen.de) dargestellten Reiseangebote stellen keine rechtsverbindlichen Angebote zum Abschluss eines Reisevertrags dar, sondern eine Aufforderung zur Abgabe eines Vertragsangebots durch den Kunden.

 

2.2 Die Anmeldung (Vertragsangebot des Kunden) kann schriftlich mit einem Vordruck der ENVA Sprachreisen per Post oder Fax , über das Internetportal oder telefonisch erfolgen. ENVA Sprachreisen empfiehlt eine frühzeitige Anmeldung. Bei minderjährigen Reiseteilnehmern ist eine schriftliche Bestätigung durch die gesetzlichen Vertreter (i.d.R. Eltern) notwendig.

 

2.3 Der Reisevertrag kommt durch eine schriftliche Annahmebestätigung der ENVA Sprachreisen zustande (Reisebestätigung).

3. Preise und Zahlung

3.1 Die Preise für die jeweiligen Angebote sind auf unserem Internetportal ausgewiesen. Für Verbraucher handelt es sich um Endpreise inklusive etwaiger anfallender Steuern.

 

3.2 Rechnungsempfänger  und Zahlungsverpflichtete sind die Eltern minderjähriger Teilnehmer als gesetzliche Vertreter. Bei volljährigen Teilnehmern sind die Eltern Rechnungsempfänger und Zahlungsverpflichtete als Ausbildungsverpflichtete.

 

3.3 Die Zahlung erfolgt durch Überweisung.

 

3.4 Mit Abschluss des Vertrags und Aushändigung des Sicherungsscheins i.S.d.

§ 651 k Abs. 3 BGB wird eine Anzahlung i.H.v. 10% des Reisepreises fällig. Die Anzahlung ist binnen einer Woche nach Erhalt der Reisebestätigung und des Sicherungsscheins zu zahlen. Sie wird auf den Gesamtbetrag angerechnet.

 

3.5 Die Restzahlung wird 21 Tage vor Reisebeginn ohne weitere Zahlungsaufforderung fällig. Bei Gruppenreisen setzt die Fälligkeit voraus, dass die Reise zu den festgelegten Terminen mit einer Mindestteilnehmerzahl von mindestens 15 Schülerinnen und Schülern durchgeführt wird (vgl. Ziffer 7); hierüber informiert ENVA Sprachreisen die Kunden. Die Reiseunterlagen werden nach vollständiger Zahlung des Reisepreises rechtzeitig versandt bzw. übergeben. ENVA Sprachreisen übernimmt keine Haftung, wenn die Reiseunterlagen aufgrund verspäteter Zahlung nicht rechtzeitig versandt bzw. übergeben werden können. Sollte der Kunde die Reiseunterlagen nicht spätestens fünf Tage vor Reiseantritt erhalten haben, informiert er ENVA Sprachreisen umgehend. ENVA Sprachreisen veranlasst in diesem Fall - die Zahlung des Reisepreises vorausgesetzt - die Versendung bzw. Aushändigung der Reiseunterlagen.

 

3.6 Leistet der Kunde trotz Fälligkeit nicht innerhalb der vorbezeichneten Fristen die Anzahlung oder die Restzahlung, ist ENVA Sprachreisen nach Zahlungsaufforderung mit Fristsetzung berechtigt, vom Reisevertrag zurückzutreten und den Kunden mit den pauschalierten Rücktrittskosten nach Ziffer 5.2 zu belasten.

 

3.7 Ohne vollständige Zahlung des Reisepreises besteht kein Anspruch des Kunden auf Aushändigung der Reiseunterlagen und Inanspruchnahme der Reiseleistungen. Hiervon ausgenommen sind gesetzliche oder vertragliche Zurückbehaltungsrechte des Kunden.

4. Leistungen

 

4.1 Der vertraglich vereinbarte Leistungsumfang ergibt sich aus den Leistungsbeschreibungen unseres Internetportals und den hierauf bezugnehmenden Angaben in der Reisebestätigung. Nebenabreden, die den Umfang der vertraglichen Leistungen ändern, sollten schriftlich getroffen werden.

 

4.2 Die auf dem Internetportal enthaltenen Angaben sind für ENVA Sprachreisen bindend. ENVA Sprachreisen behält sich jedoch ausdrücklich vor, aus sachlich berechtigten, erheblichen und nicht vorhersehbaren Gründen (z.B. erheblich gestiegene Wechselkurse) vor Vertragsschluss eine Änderung der Prospektangaben zu erklären, über die der Kunde vor der Buchung informiert wird.

 

4.3 Ein Rechtsanspruch des Kunden auf Änderungen hinsichtlich des Reisetermins, der Unterkunft oder der Verpflegungsart (Umbuchung) besteht nicht.

 

4.4 Nach Vertragsabschluss sind Änderungen einiger Reiseleistungen gestattet, die von ENVA Sprachreisen nicht treuwridrig herbeigeführt wurden, nicht erheblich sind und den Gesamtzuschnitt der Reise nicht beeinträchtigen. ENVA Sprachreisen informiert den Kunden über solche Änderungen unverzüglich nach Kenntnisnahme vom Änderungsgrund.

 

4.5 Die Reiseunterlagen enthalten Angaben zu Transfers von und nach Hastings, Name und Anschrift der Gastfamilie, Name und Telefonnummer des Kursleiters/der Kursleiterin, geplantes Programm sowie Tipps für die Reise. Sollte nach Versendung der Reiseunterlagen eine Gastfamilie ihre Bereitschaft zur Aufnahme von Teilnehmern zurückziehen, so wird ENVA Sprachreisen den Kunden davon in Kenntnis setzen und eine Ersatzfamilie ben

5. Rücktritt durch den Kunden und Ersatzpersonen

 

5.1 Der Kunde kann jederzeit vor Beginn der Reise zurücktreten. Maßgeblich ist der Zugang der Rücktrittserklärung bei ENVA Sprachreisen. ENVA Sprachreisen empfiehlt deshalb ausdrücklich, den Rücktritt schriftlich zu erklären. Die Nichtzahlung fälliger Beträge ersetzt nicht die Erklärung des Rücktritts.

 

5.2 Im Falle eines Rücktritts durch den Kunden entfällt der Anspruch auf den für die Reise vereinbarten Preis. ENVA Sprachreisen ist jedoch berechtigt, eine angemessene Entschädigung zu verlangen, die wie folgt nach der Nähe des Rücktritts zum Zeitpunkt des Reisebeginns pauschaliert ist:

- Rücktritt bis 31 Tage vor Reisebeginn:  5%  des Reisepreises

- Rücktritt bis 21 Tage vor Reisebeginn: 30% des Reisepreises

- Rücktritt bis 14 Tage vor Reisebeginn: 50% des Reisepreises

- Rücktritt danach bis zum Tag des Reisebeginns: 60% des Reisepreises

- Rücktritt am Tag des Reisebeginns oder bei Nichtantritt der Reise:

  100% des Reisepreises

Dem Kunden steht es frei, nachzuweisen, dass die durch  seinen Rücktritt entstandenen Aufwendungen sowie die durch den Rücktritt anderweitig verwendbare Reiseleistung eine geringere oder überhaupt keine Entschädigung rechtfertigen.

 

5.3 Bis zum Reisebeginn kann der Kunde verlangen, dass eine Dritte Person in die Rechte und Pflichten aus dem Reisevertrag eintritt (Ersatzperson). Der Kunde muss dies ENVA Sprachreisen mitteilen. Für den Eintritt einer Ersatzperson wird dem Kunden eine Bearbeitungsgebühr von EUR 30,00 berechnet.

6. Nicht in Anspruch genommene Leistungen

 

6.1 Nimmt der Kunde einzelne, ordnungsgemäß angebotene Reiseleistungen infolge vorzeitiger Rückreise, wegen Krankheit oder aus sonstigen, von ENVA Sprachreisen nicht zu vertretenden Gründen nicht in Anspruch, wird keine anteilige Rückerstattung geleistet.

 

6.2 ENVA Sprachreisen wird jedoch ersparte Aufwendungen erstatten, sobald und soweit sie von einzelnen Leistungsträgern an ENVA Sprachreisen erstattet wurden.

Diese Verpflichtung entfällt, wenn es sich um eine unerhebliche Leistung handelt oder wenn einer Erstattung rechtliche oder behördliche Regelungen entgegenstehen.

7. Rücktritt oder Kündigung durch ENVA Sprachreisen

 

7.1 ENVA Sprachreisen kann bis zwei Wochen vor Reiseantritt bei Nichterreichen einer ausgeschriebenen Teilnehmerzahl von mindestens 15 Personen nur dann vom Reisevertrag zurücktreten, wenn in der Reiseausschreibung sowie in der Reisebestätigung für die entsprechende Reise auf eine Mindestteilnehmerzahl hingewiesen und diese Zahl sowie der Zeitpunkt, bis zu welchem vor dem vertraglich vereinbarten Reisebeginn die Rücktrittserklärung zugegangen sein muss, deutlich lesbar angegeben wurden. ENVA Sprachreisen ist verpflichtet, den Kunden unverzüglich nach Eintritt der Voraussetzung für die Nichtdurchführung der Reise hiervon in Kenntnis zu setzen und ihm die Rücktrittserklärung schnellstmöglich zuzuleiten. Der Kunde erhält den eingezahlten Reisepreis unverzüglich zurück. Sollte bereits zu einem früheren Zeitpunkt ersichtlich sein, dass die Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht werden kann, wird der Kunde davon unterrichtet.

 

7.2 ENVA Sprachreisen kann vom Reisevertrag zurücktreten oder nach Antritt der Reise den Reisevertrag ohne Einhaltung einer Frist kündigen, wenn der Reisende die Durchführung der Reise ungeachtet einer Abmahnung nachhaltig stört oder wenn er sich in einem solchen Maße vertragswidrig verhält, dass die sofortige Aufhebung des Vertrages gerechtfertigt ist. Die örtlich Bevollmächtigten von ENVA Sprachreisen sind in diesen Fällen bevollmächtigt, die dahingehenden Rechte von ENVA Sprachreisen wahrzunehmen. Kündigt ENVA Sprachreisen, so behält sie den Anspruch auf den Reisepreis, muss sich jedoch den Wert der ersparten Aufwendungen sowie derjenigen Vorteile anrechnen lassen, die sie aus einer anderweitigen Verwendung der nicht in Anspruch genommenen Leistungen erlangt.

8. Mängel während der Reise

 

8.1 Wird die Reise nicht vertragsgemäß erbracht, so kann der Kunde Abhilfe verlangen. Der Kunde hat hierzu den Mangel unverzüglich der örtlichen Reiseleitung oder unter der vor Reisebeginn genannten Telefonnummer anzuzeigen. ENVA Sprachreisen kann die Abhilfe verweigern, wenn diese einen unverhältnismäßigen Aufwand erfordert.

 

8.2 Für die Dauer einer nicht vertragsgemäßen Erbringung der Reise kann der Kunde eine Herabsetzung des Reisepreises verlangen (Minderung). Die Minderung tritt nicht ein, soweit es der Kunde schuldhaft unterlässt, ENVA Sprachreisen den Mangel anzuzeigen.

 

8.3 Wird die Reise in Folge eines Mangels erheblich beeinträchtigt und leistet ENVA Sprachreisen innerhalb einer angemessenen Frist keine Abhilfe, so kann der Kunde im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen den Reisevertrag kündigen. Dem Kunden wird empfohlen, die Kündigung schriftlich zu erklären. Der Bestimmung einer Frist für die Abhilfe bedarf es nur dann nicht, wenn Abhilfe unmöglich ist oder von ENVA Sprachreisen verweigert wird oder wenn die sofortige Kündigung des Vertrages durch ein besonderes Interesse des Kunden gerechtfertigt ist. Der Kunde schuldet ENVA Sprachreisen in diesem Fall nur den auf die in Anspruch genommenen Leistungen entfallenden Teil des Reisepreises, sofern diese Leistungen für ihn von Interesse waren.

9. Haftungsbeschränkung

 

9.1 Beim Vorliegen eines Mangels kann der Kunde unbeschadet der Minderung oder Kündigung Schadenersatz verlangen. Dies gilt nicht, wenn der Mangel auf einem Umstand beruht, den ENVA Sprachreisen nicht zu vertreten hat.

 

9.2 Soweit ein Schaden durch ENVA Sprachreisen weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt wurde, ist die Haftung von ENVA Sprachreisen für vertragliche Schadensersatzansprüche, die sich auf Körperschäden beziehen, auf den dreifachen Reisepreis beschränkt. Dies gilt auch, soweit ENVA Sprachreisen für derartige Schäden allein wegen eines Verschuldens eines Erfüllungsgehilfen haftet.

 

9.3 Für alle gegen ENVA Sprachreisen gerichteten Schadensersatzansprüche aus unerlaubter Handlung, die nicht auf Vorsatz beruhen, ist die Haftung für Sachschäden auf die Höhe des dreifachen Reisepreises beschränkt.

10. Pass-, Visa- und Gesundheitsvorschriften

 

ENVA Sprachreisen informiert den Kunden über Bestimmungen von Pass-, Visa- und Gesundheitsvorschriften sowie deren eventuelle Änderungen vor Reiseantritt.

Der Kunde ist für die Einhaltung aller für die Durchführung der Reise wichtigen Vorschriften selbst verantwortlich. Sämtliche Nachteile, die aus der Nichtbeachtung dieser Vorschriften entstehen, gehen zu seinen Lasten, ausgenommen, ENVA Sprachreisen hat ihre Hinweispflichten schuldhaft nicht erfüllt.

11. Versicherungen

 

ENVA Sprachreisen empfiehlt dem Kunden den Abschluss einer Reiserücktrittsversicherung sowie einer Versicherung zur Deckung der Kosten einer Rückführung bei Krankheit oder Unfall.

12. Verjährung

 

Ansprüche nach den §§ 651 c bis 651 f BGB verjähren nach einem Jahr. Die Verjährung beginnt mit dem Tag, an dem die Reise dem Vertrag nach enden sollte. Schweben zwischen dem Reisenden und dem Reiseveranstalter Verhandlungen über die den Anspruch begründenden Umstände, so ist die Verjährung gehemmt, bis der Reisende oder der Reiseveranstalter die Fortsetzung der Verhandlungen verweigert.

Die Verjährung tritt frühestens drei Monate nach dem Ende der Hemmung ein.

 

13. Widerrufsrecht

 

Das Widerrufsrecht für Verbraucher ist gemäß § 312 b Abs. 3 Nr. 6 BGB ausgeschlossen, da Dienstleistungen im Bereich Unterbringung, Beförderung, Beköstigung, Unterricht und Freizeitgestaltung innerhalb eines genau definierten Zeitraums erbracht werden sollen.

14. Datenschutz und allgemeine Bestimmungen

 

14.1 Die Erhebung und Verarbeitung aller personenbezogenen Daten erfolgt nach den deutschen gesetzlichen Datenschutzbestimmungen. Es werden nur solche persönlichen Daten erhoben und an unsere Partner weitergeleitet, die zur Abwicklung ihrer Reise notwendig sind.

 

14.2 Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Reisevertrags hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Reisevertrags zur Folge. Das gilt auch für die vorliegenden Reisebedingungen.

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